Schadstoffanalysen

Die Lage: Eindeutige Verpflichtung

Wer heute mit einem Bauprojekt im Bestand beauftragt wird, muss auf eine Schadstofferkundung hinwirken. Hier lassen die „vertragstypischen Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen“ in § 650 p Abs. 1 BGB keinen Zweifel. Schließlich schafft erst die fachgerechte Erkundung der Altbausubstanz die Voraussetzung für eine Vorplanung mit Kostenschätzung und muss daher zu Beginn der Objektplanung beauftragt werden.


Der Bauherr: Ebenfalls verantwortlich

Doch auch die Auftraggeber sind verantwortlich. Weigern sie sich, eine professionelle Erkundung und Beseitigung von Schadstoffen zu beauftragen, verletzen sie ihre Mitwirkungspflicht nach § 642 BGB. Bei standhafter Weigerung des Bauherrn sollten Planer einen Rechtsbeistand hinzuziehen, um Schadenersatzforderungen vorzubeugen. 

Unsere Lösung

Meist sind Gutachter sehr teuer. Diese fordern zudem oftmals strikte Maßnahmen, welche nach dem Gesetz nicht immer notwendig sind. Aufgrund dessen sind die sogenannten "ASI-Arbeiten" (Abbruch, Sanierung und Instandhaltung von Schadstoffen) oftmals teuerer als unbedingt notwendig. 

Unser geschultes Personal nimmt bei Ihnen Proben, und berät Sie für der Ablauf der folgenden Maßnahmen. Auch wir führen einen Teil der "ASI-Arbeiten" aus. Somit können Sie von uns direkt ein erstes Angebot erhalten. Natürlich bleibt es Ihnen frei, weitere Vergleichsangebote einzuholen. Diese können wir natürlich auch begleiten und Sie dabei unterstützen. 

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